Integrierter Regionalplan Oderland-Spree

Integrierter Regionalplan Oderland-Spree
(in Aufstellung befindlich)

Die brandenburgische Rechtsverordnung zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29. April 2019 ist am 01. Juli 2019 in Kraft getreten. Der LEP HR trifft Festlegungen zu Zentralen Orten, dem Gestaltungsraum Siedlung und zum landesweiten Freiraumverbund, macht Vorgaben für die Entwicklung von Wohngebieten und zum großflächigen Einzelhandel und sichert großräumige und überregionale Verkehrsverbindungen.

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion wirkt rahmensetzend für die Konkretisierung der landesplanerischen Ziele in den Regionalplänen im Land Brandenburg. Mit den Planungsaufträgen im LEP HR wird die Steuerung wichtiger Themen zur Regionalentwicklung in die Hände der Regionalen Planungsgemeinschaften gelegt.

Die Regionalversammlung der RPG Oderland-Spree hat bereits am 14.03.2016 auf ihrer 04. Sitzung/6. Amtszeit die Aufstellung des Integrierten Regionalplans beschlossen.

Zur Umsetzung der mit dem LEP HR verbundenen Planungsaufträge hat die Regionalversammlung der RPG Oderland-Spree auf ihrer 10. Sitzung/6. Amtszeit am 08.04.2019 einen Beschluss zur Gliederung ihres integrierten Regionalplanes gefasst. Mit dem Beschluss wurde die Basis für eine erfolgreiche Gestaltung der Regionalplanung und Regionalentwicklung in der Planungsregion gelegt.

Im Integrierten Regionalplan Oderland-Spree werden Festlegungen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung und Infrastruktur in Umsetzung der Neufassung des Regionalplanungsgesetzes und der Planungsaufträge aus dem LEP HR als Mindestinhalte für Regionalpläne im Land Brandenburg getroffen.

Die auf der Grundlage des LEP HR erarbeitete Richtlinie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für Regionalpläne vom 11.12.2019, geändert durch Erlass der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg vom 14. Dezember 2022, deckt die Festlegungen ab, die in Regionalplänen aufgenommen werden können. Die Richtlinie dient der Einheitlichkeit der Darstellung und Vereinheitlichung der verwendeten Kriterien für die Festlegungen in Regionalplänen. Neben den hier aufgeführten Mindestinhalten können durch die Regionale Planungsgemeinschaft weitere Festlegungen in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde festgelegt werden.

Die Regionalversammlung in der 7. Amtszeit der Regionalen Planungsgemeinschaft billigte am 29.11.2021 in Seelow und am 28.11.2022 in Beeskow die ersten beiden Planinhalte des Integrierten Regionalplans im Vorentwurf.

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat in Ihrer 06. Sitzung/07. Amtszeit am 13. Juni 2022 beschlossen die Plankapitel 5.2 Windenergienutzung und 5.3 Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einen Sachlichen Teilregionalplan „Erneuerbare Energien“ auszukoppeln (Beschluss-Nr. 22/06/32). Weitere Informationen dazu sind unter dem Reiter Sachlicher Teilregionalplan „Erneuerbare Energienzu finden.

Rahmenbedingungen - Handlungs- und Steuerungsbedarfe einer nachhaltigen Regionalentwicklung

Die Kenntnis der Bevölkerungsstruktur einer Region ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Regionalentwicklung. Der demographische Wandel verändert unsere Gesellschaft und wird große Herausforderungen für die regionalen Akteure in Oderland-Spree mit sich bringen. Für zielgerichtete Planungsprozesse ist es daher unerlässlich, die Entwicklung der Bevölkerung und ihrer Zusammensetzung vorherzusehen. Aus diesem Grund ist die Auswertung der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung 2020 - 2030 des Landes Brandenburg eine wichtige Rahmenbedingung für nachfolgende Festlegungen im Integrierten Regionalplan. Diese wurde 2021 vom Landesamt für Bauen und Verkehr veröffentlicht.

Die Vorausberechnung geht von einem leichten Bevölkerungswachstum in der Region Oderland-Spree aus. Bis zum Jahr 2030 wird die Region um ca. 2.000 Einwohner wachsen. Dieses Wachstum findet jedoch primär im Berliner Umland statt, das die nach wie vor prognostizierten Bevölkerungsrückgänge im ländlichen Raum erfolgreich ausgleichen kann. Eine große Herausforderungen liegt in dem Umstand begründet, dass der Anteil von Menschen im erwerbsfähigen Alter bis 2030 stark zurück gehen wird, während zeitgleich der Anteil der Menschen im Rentenalter stark ansteigt. Zeitgleich werden zu wenig Kinder in der Region geboren, das leichte Wachstum ist nur durch starken Zuzug möglich.

Die vollständige Auswertung der Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 finden Sie nachfolgend im Vorentwurf des Plankapitels.

Plankonzept zu Teil I des Integrierten Regionalplans: Freiraumverbund, Hochwasservorsorge, Verkehr

Die Regionalversammlung billigte am 29.11.2021 den ersten Teil des Plankonzepts mit Festlegungen zum regionalen Freiraumverbund, zum vorbeugenden Hochwasserschutz und zu regionalen Verkehrsverbindungen sowie Verknüpfungspunkten im Integrierten Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (Beschluss-Nr. 21/05/30). Die in Teil I des Plankonzepts entworfenen Ziele und Grundsätze können im PDF weiter unten nachgelesen werden. Im ersten Halbjahr 2022 wird der zweite Teil des Plankonzepts folgen.


Plankonzept zu Teil II des Integrierten Regionalplans: Rohstoffsicherung, Gewerbe- und Industriegebiete, Trassenvorsorge Infrastruktur, Tourismusschwerpunktraum

Die Regionalversammlung billigte am 28.11.2022 den zweiten Teil des Plankonzepts mit Festlegungen zur Rohstoffsicherung, zu großflächig gewerblich-industriellen Vorsorgestandorten, regional bedeutsamen Gewerbegebieten, Logistikstandorten, dem Tourismusschwerpunktraum und zur Trassenvorsorge Infrastuktur im Integrierten Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (Beschluss-Nr. 22/07/38). Die in Teil II des Plankonzepts entworfenen Ziele und Grundsätze können im PDF weiter unten nachgelesen werden. Im ersten Halbjahr 2023 wird der dritte Teil des Plankonzepts zum Integrierten Regionalplan folgen.

 

Strategische Umweltprüfung (SUP) - Umweltbericht

Für die Erarbeitung des Integrierten Regionalplans ist nach § 8 Abs. 1 S. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 2a Gesetz zur Regionalplanung und Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) eine SUP durchzuführen. Das Ziel der SUP ist es, Umweltbelange möglichst frühzeitig in die Planung einzubeziehen und zu berücksichtigen. Dazu werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planfestlegungen des Integrierten Regionalplans auf die Schutzgüter Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern betrachtet. Darüber hinaus sind vernünftige Alternativen allgemeinverständlich in strukturierter und systematischer Weise zu beschreiben und zu bewerten.

Im Zuge der SUP ist ein Umweltbericht zu erstellen, der dazu dient, die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planfestlegungen frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten.

Gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 ROG i. V. m. § 2a Abs. 1 S. 1 RegBkPIG sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogene Aufgabenbereiche durch den Plan berührt werden, bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der SUP sowie des Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu beteiligen. Die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Scopings wurde am 19.11.2020 elektronisch versendet. Als Stichtag für die Rückläufe wurde der 31.12.2020 festgelegt. Das Ergebnis des Scopingverfahrens finden Sie als Download auf dieser Seite.