Sachlicher Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und
Grundfunktionale Schwerpunkte"
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree beschloss auf der 4. Sitzung der 7. Amtszeit am 21. Juni 2021 den Sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Satzung. Mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 42/2021 vom 27.10.2021 ist der Sachliche Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" Oderland-Spree in Kraft getreten.
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree beschloss auf der 4. Sitzung der 7. Amtszeit am 21. Juni 2021 den Sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Satzung. Mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 42/2021 vom 27. Oktober 2021 ist der Sachliche Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ Oderland-Spree in Kraft getreten.
Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ Oderland-Spree (TRP GSP) umfasst gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) die Gebiete der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).
Der Sachliche Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ Oderland-Spree trifft zeichnerische und textliche Festlegungen zur regionalen Raumstruktur und bestimmt 23 Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) in der Planungsregion. Als GSP festgelegt sind die funktionsstärksten Ortsteile von geeigneten Gemeinden. Die als GSP festgelegten Ortsteile erhalten die im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vorgesehenen zusätzlichen Möglichkeiten in der Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen und großflächigem Einzelhandel.
Konkret erhalten GSP als weitere Schwerpunkte der Wohnsiedlungsflächenentwicklung gemäß Ziel 5.7 LEP HR eine zusätzliche Wachstumsreserve für die Ausweisung neuer Wohnsiedlungsflächen von 2 ha pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in einem Zeitraum von 10 Jahren. Des Weiteren ist gemäß Ziel 2.12 LEP HR in GSP die Errichtung und Erweiterung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen mit bis zu 1.000 m² zusätzlicher vorhabenbezogener Verkaufsfläche möglich.
1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat auf ihrer 4. Sitzung / 8. Amtszeit am 29. Juni 2026 die Satzung der 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ (TRP GSP) beschlossen (Beschluss-Nr. 26/04/25). Die beschlossene Satzung wird nun bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
Die 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans legt den Ortsteil Lindenberg der Gemeinde Tauche als zusätzlichen Grundfunktionalen Schwerpunkt fest. Dadurch erhält der Ortsteil ab Eintritt der Wirksamkeit der 1. Änderung des TRP GSP die im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) für Grundfunktionale Schwerpunkte vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten in den Bereichen Wohnsiedlungsentwicklung und Entwicklung des großflächigen Einzelhandels (siehe Z 5.7 und Z 2.12 Absatz 2 LEP HR). Die bereits geltenden Festlegungen zur Regionalen Raumstruktur sowie die bereits wirksam festgelegten Grundfunktionalen Schwerpunkte bleiben von der 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans unberührt.