Sachlicher Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und
Grundfunktionale Schwerpunkte"
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree beschloss auf der 4. Sitzung der 7. Amtszeit am 21.06.2021 den Sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Satzung. Mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 42/2021 vom 27.10.2021 ist der Sachliche Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" Oderland-Spree in Kraft getreten.
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (RPG OLS) fasste am 22.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Sachlichen Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ (Beschluss Nr. 20/02/13). Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Sachlichen Teilregionalplan gem. § 9 Abs. 1 ROG erfolgte im Amtsblatt für Brandenburg (ABl. Nr. 28, S. 28 vom 15.07.2020).
Vom 10.07.2020 bis zum 17.08.2020 erfolgte die Aufforderung der öffentlichen Stellen zur Mitteilung von Planungen und Maßnahmen für den Sachlichen Teilregionalplan gem. § 9 Abs. 1 ROG. Parallel fand vom 13.07.2020 bis zum 15.08.2020 das Scoping für die SUP gem. § 8 Abs.1 ROG statt.
Im Rahmen der Regionalversammlung der RPG OLS am 23.11.2020 erfolgte die Billigung des Entwurfs des Sachlichen Teilregionalplans mit Begründung und Umweltbericht (Beschluss Nr. 20/03/17) sowie der Beschluss zur Eröffnung des Beteiligungsverfahrens und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich seiner Begründung, Umweltbericht und Zweckdienlicher Unterlage (Beschluss Nr. 20/03/18). Die Bekanntmachung erfolgte am 09.12.2020 im Amtsblatt für Brandenburg (ABl. Nr. 49, S. 1232).
Der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange sowie der für die grenzübergreifenden Beteiligung zuständigen Stelle der Republik Polen wurden im Zeitraum vom 17.12.2020 bis zum 05.03.2021 Gelegenheit gegeben, zum Regionalplanentwurf und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Der Planentwurf wurde mit seiner Begründung und dem Umweltbericht vom 17.12.2020 bis zum 26.02.2021 öffentlich in den Kreisverwaltungen der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree, in der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) sowie in der Regionalen Planungsstelle der RPG OLS ausgelegt und auf der Homepage der RPG OLS zur Verfügung gestellt.
Am 21.06.2021 billigte die Regionalversammlung der RPG OLS auf ihrer 04. Sitzung/7. Amtszeit die Abwägungsvorschläge der zum Planentwurf vorgebrachten Anregungen und Bedenken (Beschluss-Nr. 21/04/21) und beschloss die Satzung des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ einschließlich Umweltbericht (Beschluss-Nr. 21/04/23).
Die beschlossene Satzung wurde am 14.07.2021 bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zur Genehmigung eingereicht und am 13.09.2021 genehmigt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 27.10.2021 im Amtsblatt für Brandenburg (Abl. 42, Seite 812f.) hat der Plan Rechtskraft erlangt.
Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ der RPG OLS umfasst gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 RegBkPlG die Gebiete der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).
Der Sachliche Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ trifft textliche und zeichnerische Festlegungen zur Raumstruktur und zu Grundfunktionalen Schwerpunkten. Grundfunktionale Schwerpunkte sind die funktionsstärksten Ortsteile von geeigneten Gemeinden. Dabei darf nur ein Grundfunktionaler Schwerpunkt je Gemeinde festgelegt werden. Diese Ortsteile erhalten nach der Rechtswirksamkeit des Sachlichen Teilregionalplans die im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten in den Bereichen Wohnsiedlungsentwicklung und Entwicklung des großflächigen Einzelhandels.