Haushalt Finanzen

Haushalt/Finanzen

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der jeweils gültigen Fassung, regelt der § 10 die Kostenerstattung für die Regionalen Planungsgemeinschaften. Diese werden durch eine gleiche Grundkostenpauschale und eine einwohner- und flächenbezogene jährliche Zuweisung für die Erfüllung der übertragenen Pflichtaufgabe gemäß § 4 Absatz 2 RegBkPlG durch das Land Brandenburg getragen.

Es gelten laut § 4 Absatz 4 RegBkPlG die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg). Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree beschließt entsprechend § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) eine Haushaltssatzung.