Sachlicher Teilregionalplan Erneuerbare Energien

2. Entwurf Sachlicher Teilregionalplan „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree

Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree vom 2. Juni 2025

Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree ist Trägerin der Regionalplanung im Gebiet der Region Oderland-Spree. Ihr obliegt die Pflichtaufgabe, für das Gebiet der Region einen Regionalplan aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern und zu ergänzen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVBl. I Nr. 20) geändert worden ist.

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat auf ihrer 2. Sitzung am 2. Juni 2025 den 2. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree mit seiner Begründung gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen (Beschluss 25/02/10) sowie den Beschluss über die erneute Beteiligung zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland Spree und über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht sowie der zweckdienlichen Unterlage Schallimmissionsprognose  gefasst (Beschluss 25/02/11). 

Das erneute Beteiligungsverfahren richtet sich nach § 9 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVBl. I Nr. 20) geändert worden ist.

Wird demnach der Planentwurf nach Durchführung der ersten Beteiligung dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt, so ist der geänderte Teil erneut im Internet zu veröffentlichen; in Bezug auf die Änderung ist erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die im gebilligten 2. Planentwurf enthaltenen Änderungen führen zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen. Aufgrund des Umfangs und der Tragweite der Änderungen in mehreren Teilen des Planentwurfs, in der Begründung, im Umweltbericht und der zweckdienlichen Unterlage werden alle geänderten Unterlagen vollständig veröffentlicht und ausgelegt.

Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree umfasst die gesamte Region Oderland-Spree, die gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 RegBkPlG aus den Gebieten der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) besteht.

Der 2. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ beinhaltet textliche und zeichnerische Festlegungen zum Thema Windenergienutzung als Vorranggebiete und textliche Festlegungen zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung zum geänderten Planentwurf

Die öffentliche Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft gemäß § 9 Absatz 3 ROG und § 2 Absatz 3 RegBkPlG über die förmliche Beteiligung zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree erfolgte im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 26 vom 25. Juni 2025 sowie an dieser Stelle im Internet.

Beteiligungs- und Auslegungsverfahren zum 2. Planentwurf

Der 2. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ wird mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und einer zweckdienlichen Unterlage zur Ermittlung der Schallimmissionen von Windenergieanlagen (Schallimmissionsprognose) im Zeitraum vom 7. Juli 2025 bis einschließlich 8. August 2025 an dieser Stelle im Internet veröffentlicht.

Die im Vergleich zu den Fassungen der 1. Beteiligung vorgenommenen konkreten textlichen und zeichnerischen Änderungen sind in den veröffentlichten Unterlagen kenntlich gemacht.

Zusätzlich werden diese Unterlagen im selben Zeitraum bei den nachfolgend benannten Stellen während der angegebenen Zeiten sowie außerhalb der benannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung für alle zur kostenlosen Einsicht ausgelegt:

Ort der öffentlichen Auslegung

Dienststunden

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree 

Regionale Planungsstelle
Oderland-Spree
Eisenbahnstraße 140
15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon: 03361 598 02 42

Montag, Mittwoch und 
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr

Stadt Frankfurt (Oder) Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Dezernat II Stadtentwicklung, 
Bauen und Umwelt
Goepelstraße 38 
Stadthaus, Haus 1, 1.OG, 
Raum 1.421
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 552-6107

Montag, Mittwoch und 
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr

Landkreis 
Märkisch-Oderland
Kreisverwaltung Märkisch-Oderland
Fachbereich I
Wirtschaftsamt
Puschkinplatz 12
Raum A-105
15306 Seelow
Telefon: 03346 850-7601
Montag, Mittwoch und 
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Landkreis 
Oder-Spree 
Kreisverwaltung Oder-Spree
Dezernat II - Innenverwaltung, Bauen und Kreisentwicklung, Amt für Kreisentw. und Infrastruktur
Breitscheidstraße 7
Haus B, Empfang/Wachschutz
15848 Beeskow
Telefon: 03366 35-1801; 35-1802

Montag, Mittwoch und 
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr

In Bezug auf die Änderung des Planentwurfs, seiner Begründung, des Umweltberichts und der zweckdienlichen Unterlage können im Zeitraum vom 7. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025 Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

beteiligung@rpg-oderland-spree.de

Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an die

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
Regionale Planungsstelle
Eisenbahnstraße 140
15517 Fürstenwalde/Spree

gerichtet werden.

Während der angegebenen Dienststunden ist eine Abgabe von Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in den oben genannten Auslegungsstellen möglich.

Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG).

Fürstenwalde/Spree, den 2. Juni 2025

Gernot Schmidt
Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree

Download Geodaten

Bei Geodaten, die zu Informationszwecken im Rahmen des Beteiligungsverfahrens durch den Planungsträger veröffentlicht werden, handelt es sich um eine Umweltinformation im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG), jedoch aufgrund der groben Maßstäblichkeit der Festlegungskarte des Regionalplans nicht um eine Planunterlage als Bestandteil des Regionalplans mit einem eigenständigen Unterrichtungswert. Es erfolgt keine parzellenscharfe Festlegung oder Abgrenzung der Vorranggebiete im Regionalplan.

12_TRP EE_2. Entwurf_Geodaten Vorranggebiete Windenergienutzung_(nicht vollständig barrierefrei)