Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat auf ihrer 4. Sitzung / 8. Amtszeit am 29. Juni 2026 die Satzung des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien" (TRP EE) beschlossen (Beschluss-Nr. 26/04/23). Die beschlossene Satzung wird nun bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
Der Sachliche Teilregionalplan weist Vorranggebiete für die raumverträgliche Steuerung der Windenergienutzung in der Planungsregion aus und enthält ein Kriteriengerüst zur kommunalen Steuerung von raumbedeutsamen Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die im Teilregionalplan „Erneuerbaren Energien“ ausgewiesenen 35 Vorranggebiete für Windenergienutzung umfassen insgesamt eine Fläche von ca. 9.850 ha, dies entspricht insgesamt 2,1 % der Gesamtfläche der Planungsregion. Die ausgewiesene Fläche übertrifft somit das zum Stichtag 31.Dezember 2027 maßgebliche regionale Teilflächenziel.
In der Regionalversammlung erfolgte die Beschlussfassung über die Billigung der Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken aus dem Beteiligungsverfahren sowie der Satzungsbeschluss zum Regionalplan. Nach dem Beschluss wird das Genehmigungsverfahren eingeleitet. Sobald der Regionalplan rechtskräftig ist, entfaltet er seine Wirkung zur gesamträumlich verträglichen Steuerung der Windenergienutzung in der Planungsregion. Außerhalb der Windvorranggebiete wird künftig die Windenergienutzung entprivilegiert, das heißt in der Regel nicht mehr genehmigungsfähig sein.
Steuerung der Windenergienutzung durch den Teilregionalplan „Erneuerbare Energien“
Der Sachliche Teilregionalplan „Erneuerbare Energien“ ist ein wichtiges planerisches Instrument zur bedarfs- und raumverträglichen Steuerung des Ausbaus der Windenergie in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie der Stadt Frankfurt (Oder). Der Regionalplan wurde von der Regionalen Planungsstelle in enger Abstimmung mit den kommunalen Vertretern der Planungsregion erarbeitet.
Für die Erreichung der Ausbauziele der Erneuerbaren Energien hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2022 das Erreichen von regionalen Flächenzielen bundesweit verbindlich vorgeschrieben (WindBG). In der Planungsregion Oderland-Spree müssen dementsprechend bis Ende 2027 mindestens 1,8% der Gesamtfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen werden.
Außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete sind Windenergievorhaben bei Erreichen der Flächenbeitragswerte in einem rechtskräftigen Regionalplan nicht mehr privilegiert zulässig, sondern werden als „Sonstige Vorhaben“ gemäß § 35 Abs. 2 BauGB eingeordnet. Damit tritt auch die Entprivilegierung der Windenergienutzung außerhalb der Windenergiegebiete in Kraft. Danach können Städte und Gemeinden darüber entscheiden, ob sie über ein Bauleitplanverfahren zusätzliche Flächen als kommunale Windenergiegebiete in der Region Oderland-Spree ausweisen.
Bei Geodaten, die zu Informationszwecken im Rahmen des Beteiligungsverfahrens durch den Planungsträger veröffentlicht werden, handelt es sich um eine Umweltinformation im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG), jedoch aufgrund der groben Maßstäblichkeit der Festlegungskarte des Regionalplans nicht um eine Planunterlage als Bestandteil des Regionalplans mit einem eigenständigen Unterrichtungswert. Es erfolgt keine parzellenscharfe Festlegung oder Abgrenzung der Vorranggebiete im Regionalplan.
12_TRP EE_2. Entwurf_Geodaten Vorranggebiete Windenergienutzung_(nicht vollständig barrierefrei)