Sachlicher Teilregionalplan Erneuerbare Energien

Öffentliche Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung zum Entwurf  des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree

Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree vom 29. Januar 2024

Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree ist Trägerin der Regionalplanung im Gebiet der Region Oderland-Spree. Ihr obliegt die Pflichtaufgabe, für das Gebiet der Region einen Regionalplan aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern und zu ergänzen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der  in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juni 2021 (GVBl. I Nr. 19).

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat auf ihrer 9. Sitzung am 29. Januar 2024 den Vorentwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree mit seiner Begründung gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen (Beschluss 24/01/46) sowie den Beschluss zur Eröffnung des förmlichen Beteiligungsverfahrens für die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree gefasst (Beschluss 24/01/47). 

Der Entwurf eines Regionalplans, seine Begründung und der Umweltbericht sowie weitere nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienliche Unterlagen sind nach § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 Absatz 3 und § 2a Absatz 2 RegBkPlG im Internet zu veröffentlichen, öffentlich auszulegen und der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 

Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree umfasst die gesamte Region Oderland-Spree, die gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 RegBkPlG aus den Gebieten der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) besteht.

Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ beinhaltet textliche und zeichnerische Festlegungen zum Thema Windenergienutzung als Vorranggebiete und textliche Festlegungen zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Der mit dem Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes „Erneuerbare Energien“ ausliegende Umweltbericht beinhaltet umweltbezogene Informationen und dokumentiert gemäß § 8 Absatz 1 ROG die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Teilregionalplanes auf die Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, die Fläche, den Boden, das Wasser, das Klima und die Luft, die Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen. Darüber hinaus gibt der Umweltbericht Auskunft über geprüfte Alternativen und Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen sowie über geplante Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen.

Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ wird mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und einer zweckdienlichen Unterlage im Zeitraum 

vom 11. März 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024

im Internet veröffentlicht unter der Internetadresse:

https://www.rpg-oderland-spree.de/regionalplaene/sachlicher-teilregionalplan-erneuerbare-energien

Zusätzlich werden diese Unterlagen im selben Zeitraum bei den nachfolgend benannten Stellen während der angegebenen Zeiten sowie außerhalb der benannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung für jedermann zur kostenlosen Einsicht ausgelegt:

Ort der öffentlichen Auslegung

Dienststunden

Regionale Planungsgemeinschaft
Oderland-Spree  

 

Regionale Planungsstelle
Oderland-Spree
Eisenbahnstraße 140
15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon: 03361 598 02 42

Montag, Mittwoch und Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag
9:00 – 18:00 Uhr
Freitag
9:00 - 12:00 Uhr

Stadt Frankfurt (Oder) 

 

Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Dezernat II Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Goepelstraße 38
Stadthaus, Haus 1, 1.OG, Raum 1.421
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 552-6107

Montag, Mittwoch und Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
9:00 – 18:00 Uhr
Freitag
9:00 - 12:00 Uhr

Landkreis 
Märkisch-Oderland 

 

Kreisverwaltung Märkisch-Oderland
Fachbereich I
Wirtschaftsamt
Puschkinplatz 12
Raum A-105
15306 Seelow
Telefon: 03346 850-7601

Montag, Mittwoch und Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
9:00 – 18:00 Uhr
Freitag
9:00 - 12:00 Uhr

Landkreis 
Oder-Spree 

 

Kreisverwaltung Oder-Spree
Dezernat IV - Ländliche Entwicklung
Kreisentwicklungsamt
Breitscheidstraße 7
Haus B, Empfang/Wachschutz
15848 Beeskow
Telefon: 03366 35-1801; 35-1802

Montag, Mittwoch und Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
9:00 - 18:00 Uhr
Freitag
9:00 - 12:00 Uhr

Im Zeitraum vom 11. März 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024 können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

beteiligung@rpg-oderland-spree.de

Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an die

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
Regionale Planungsstelle
Eisenbahnstraße 140
15517 Fürstenwalde/Spree

gerichtet werden.

Während der angegebenen Dienststunden ist eine Abgabe von Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in den oben genannten Auslegungsstellen möglich.

Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG).

Fürstenwalde/Spree, den 29. Januar 2024

Gernot Schmidt
Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft