Sachlicher Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und
Grundfunktionale Schwerpunkte"
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree beschloss auf der 4. Sitzung der 7. Amtszeit am 21.06.2021 den Sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Satzung. Mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 42/2021 vom 27.10.2021 ist der Sachliche Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" Oderland-Spree in Kraft getreten.
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree beschloss auf der 4. Sitzung der 7. Amtszeit am 21.06.2021 den Sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Satzung. Mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 42/2021 vom 27.10.2021 ist der Sachliche Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ Oderland-Spree in Kraft getreten.
Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ Oderland-Spree (TRP GSP) umfasst gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) die Gebiete der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).
Der Sachliche Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ Oderland-Spree trifft zeichnerische und textliche Festlegungen zur regionalen Raumstruktur und bestimmt 23 Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) in der Planungsregion. Als GSP festgelegt sind die funktionsstärksten Ortsteile von geeigneten Gemeinden. Die als GSP festgelegten Ortsteile erhalten die im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vorgesehenen zusätzlichen Möglichkeiten in der Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen und großflächigem Einzelhandel.
Konkret erhalten GSP als weitere Schwerpunkte der Wohnsiedlungsflächenentwicklung gemäß Ziel 5.7 LEP HR eine zusätzliche Wachstumsreserve für die Ausweisung neuer Wohnsiedlungsflächen von 2 ha pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in einem Zeitraum von 10 Jahren. Des Weiteren ist gemäß Ziel 2.12 LEP HR in GSP die Errichtung und Erweiterung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen mit bis zu 1.000 m² zusätzlicher vorhabenbezogener Verkaufsfläche möglich.
1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“
Die Regionalversammlung beschloss am 19.06.2023 die Einleitung eines Planänderungsverfahrens zum rechtskräftigen Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ (Beschluss-Nr. 23/08/42). Anlass für die Planänderung war der Antrag der Gemeinde Tauche auf Aufnahme des Ortsteil Lindenberg als zusätzlichen Grundfunktionalen Schwerpunkt.
Im Rahmen der 1. Änderung des TRP GSP soll der Ortsteil Lindenberg der Gemeinde Tauche als zusätzlicher Grundfunktionaler Schwerpunkt im Landkreis Oder-Spree festgelegt werden. Die Änderung basiert auf dem bisherigen Planungskonzept, welches unverändert fort gilt. Die bereits rechtskräftigen Festlegungen zur Regionalen Raumstruktur sowie die bereits rechtskräftig festgelegten Grundfunktionale Schwerpunkte bleiben von der 1. Änderung des Teilregionalplans unberührt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ umfasst folglich ausschließlich den Ortsteil Lindenberg der Gemeinde Tauche im Landkreis Oder-Spree. Es handelt sich deshalb um eine geringfügige Planänderung, durch welche die Grundzüge der Planung des rechtskräftigen Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ nicht verändert werden.
Bisheriges Verfahren
Gemäß § 8 Absatz 2 ROG kann bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungsplänen von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wenn vorab festgestellt wurde, dass diese voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben werden. Die Feststellung erfolgt in diesem Fall auf Grundlage einer überschlägigen Prüfung (Screening) unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 des ROG genannten Kriterien.
Ausgehend von der Einschätzung, dass im vorliegenden Fall die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich ist, wurden gemäß § 8 Absatz 2 ROG die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von der Planänderung berührt sein können, im Zeitraum vom 26.05.2025 bis 23.06.2025 an der erforderlichen überschlägigen Prüfung beteiligt (Screening).
Das durchgeführte Screening zeigte auf, dass es sich bezogen auf die Gesamtheit des Regionalplans um eine geringfügige Planänderung handelt, für die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden können. Im Ergebnis der im Screening erfolgten Prüfung der SUP-Pflicht nach § 8 Absatz 2 ROG wird von der Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung abgesehen.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Die Regionale Planungsstelle wurde vom Regionalverstand am 13.10.2025 beauftragt der Regionalversammlung in ihrer 3. Sitzung / 8. Amtszeit am 24.11.2025 die Planunterlagen zur 1. Änderung des TRP GSP inklusive der Begründung als Beschlussvorlage für die Billigung des Vorentwurfs und für den Beschluss zur Eröffnung des Beteiligungsverfahrens vorzulegen.
Bei erfolgter Billigung des Vorentwurfs der 1. Änderung des TRP GSP und erfolgter Beschlussfassung zur Offenlage des Planentwurfs durch die Regionalversammlung sind der Entwurf der 1. Änderung des TRP GSP und seine Begründung sowie weitere nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienliche Unterlagen nach § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 RegBkPlG im Internet zu veröffentlichen, öffentlich auszulegen und der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die öffentliche Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft über die förmliche Beteiligung zum Entwurf der 1. Änderung des TRP GSP Oderland-Spree mit Angaben zu Ort und Dauer der Auslegung erfolgt gemäß § 9 Absatz 2 ROG und § 2 Absatz 3 RegBkplG mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt für Brandenburg, sowie auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree.