Die beschlossene Satzung wurde am 13.09.2021 von der Gemeinsamen Landesplanungs- abteilung genehmigt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 27.10.2021 im Amtsblatt für Brandenburg (Abl. 42, Seite 812f.) hat der Plan Rechtskraft erlangt.
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