Sachlicher Teilregionalplan
"Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte"

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat auf ihrer 03. Sitzung/7. Amtszeit am 23. November 2020 den Vorentwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ Oderland-Spree mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gebilligt (Beschluss 20/03/17) und die Eröffnung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschlossen (Beschluss 20/03/18).
Der Entwurf eines Regionalplanes, seine Begründung und der Umweltbericht sowie weitere nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienliche Unterlagen sind gemäß § 2 Absatz 3 und § 2a Absatz 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), geändert durch Gesetz vom 30. April 2019 (GVBl. I Nr. 11), öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree umfasst gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 3 RegBkPlG die Gebiete der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).
Der Sachliche Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ soll textliche und zeichnerische Festlegungen zur Raumstruktur und zu Grundfunktionalen Schwerpunkten treffen. Grundfunktionale Schwerpunkte sind die funktionsstärksten Ortsteile von geeigneten Gemeinden. Es darf nur ein Grundfunktionaler Schwerpunkt je Gemeinde festgelegt werden. Diese Ortsteile erhalten nach der Rechtswirksamkeit des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ die im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten in den Bereichen Wohnsiedlungsentwicklung und Entwicklung des großflächigen Einzelhandels.
Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes wird mit seiner Begründung, dem zugehörigen Umweltbericht und der zweckdienlichen Unterlage zur Differenzierung des Weiteren Metropolenraums
vom 17. Dezember 2020 bis zum 26. Februar 2021
bei den nachfolgend benannten Stellen während der angegebenen Zeiten (ausgenommen 24. bis 31. Dezember 2020) oder individuell nach Absprache für jedermann zur kostenlosen Einsicht ausgelegt. Bei den Auslegungsstellen können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
Regionale Planungsstelle Oderland-Spree
Rathaus, Raum 300
Berliner Straße 30
15848 Beeskow
Telefon: 03366 422-90
Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadt Frankfurt (Oder)
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Bauamt
Stadthaus, Haus 1, 1.OG, Raum 1.421
Goepelstraße 38
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 552-6107
Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Landkreis Märkisch-Oderland
Kreisverwaltung Märkisch-Oderland
Fachbereich I, Wirtschaftsamt
Raum A-105
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Telefon: 03346 850-7601
Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Landkreis Oder-Spree
Kreisverwaltung Oder-Spree
Dezernat V Ländliche Entwicklung, Sachgebiet Kreisentwicklung und Investitionsförderung
Haus B, Raum B 124
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Telefon: 03366 35-1610, 35-1619
Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Stellungnahmen können ab Beginn der Beteiligung am 17. Dezember 2020 innerhalb einer Frist von zwei Monaten und drei Wochen
bis zum 05. März 2021
vorgebracht werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Raumordnungsgesetz)
Möchten Sie von der Möglichkeit, zum Sachlichen Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht Stellung zu nehmen, Gebrauch machen, senden Sie Ihre Stellungnahme bitte an die
Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
Regionale Planungsstelle Oderland-Spree
Berliner Straße 30
15848 Beeskow
oder per E-Mail an beteiligung@rpg-oderland-spree.de.