Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien in Brandenburg

Das Land Brandenburg belegt deutschlandweit beim Ausbau der Erneuerbaren Energien eine Vorreiterposition. Grüne Energie aus Brandenburg ist bereits ein etabliertes Markenzeichen. Das Ziel zur Deckung des Bruttostrumverbrauchs zu 100% bis 2030 aus erneuerbaren Energien ist bereits mit einem Anteil von 91,7 % erreicht. Deutschlandweit liegt der Anteil bei 43,8 %. Auch im Wärmebereich liegt Brandenburg über dem Bundestrend, mit einem Anteil von bereits 19,8 % an erneuerbaren Energien am Wärmeverbauch (Bund 14,3 %).  Die Energieagentur des Landes weist in dem Monitoring für das Jahr 2018 folgenden Stand aus:

Energieträger Anlagen Leistung (MW)
Windenergie 3.793 7.064
Solarenergie 38.199 3.673
Solarthermie 28.890 202
Biomasse 9.458 434

Energiedaten für Kreise, Städte und Gemeinden in Brandenburg werden zentral im Rahmen der Energiedatenbank der Energiesparagentur des Landes verwaltet. Ein regionales Monitoring des Ausbaustandes der erneuerbaren Energien bietet die Regionale Planungsgemeinschaft ergänzend an.

Erneuerbare Energien in der Region Oderland-Spree

In der Planungsregion Oderland-Spree wird bereits seit 2014 mehr grüner Strom produziert als durch die Haushalte, öffentliche Einrichtungen und die lokale Wirtschaft jährlich konsumiert wird. Der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch stieg von 105,2 Prozent (2014) auf durchschnittlich 128,8 Prozent (2017). Die Region besitzt eine installierte Gesamtleistung regenerativer Energien von 1.427,1 Megawatt.

Die Erneuerbaren Energien produzieren ca. 2.106 Gigawattstunden Strom pro Jahr, das entspricht dem Strombedarf von umgerechnet 526.500 4-Personen-Haushalten. Unerschöpfliche Energiequellen aus Wind, Sonne und Biomasse bestimmen die Stromerzeugung in der Region Oderland-Spree.

 

Energieträger Anlagen Leistung (MW)
Windenergie 414 775,2
Solarenergie 6.405 601,2 
Freiflächenanlagen 84 514,9
Biomasse 92 79,9
Wasserkraft 1 0,06
Solarenergie

Die Energie der Sonne wird mittels Solarzellen in Strom umgewandelt. Die modulweise Gestaltung ermöglicht vielfältige Einsatzorte: Auf Dächern, Freiflächen oder als integrierte Nutzungskonzepte in der Landwirtschaft, Fischerei und Automobilindustrie. Moderne Liegenschaften erzeugen Ihren Strom selbst, verbrauchen diesen direkt vor Ort oder speichern Überschüsse in Elektrofahrzeugen nebenan. In den letzten Jahren wurden Solarparks als Freiflächenanlagen sichtbarer.

Die Regionale Planungsstelle stellt eine Planungshilfe mit Empfehlungen und Argumentationshilfen bereit, die Entscheidungsträger unterstützt, Flächen hinsichtlich Ihrer Eignung für die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu bewerten und die Solaranlage gemeinsam mit den Vorhabenträgern sozial- und umweltverträglich zu gestalten. Eine gesamträumliche Identifikation von Potenzialflächen kann an dieser Stelle die Nachfrage in geordnete Bahnen lenken und den Ausbau umwelt- und gesellschaftsverträglich gestalten.

Die Raumordnung hat bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen das Ziel, durch die Sicherung geeigneter Flächen die räumlichen Voraussetzungen für solare Energieerzeugung zu schaffen und Konflikte mit anderen Raumnutzungen zu vermeiden. Eine regionalplanerische Steuerung setzt eine Raumbedeutsamkeit voraus. Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit einer Größe von mehr als 5 Hektar sind grundsätzlich als raumbedeutsam einzustufen.

Die Identifikation von Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen umfasst ausgewählte, für eine dauerhafte oder temporäre Nutzung geeignete Konversions- oder Brachflächen. Entsprechend ihrer Lage und Vornutzung sind diese in der Regel sehr inhomogen bezüglich Größe, Ausstattung und Beräumungsgrad. Ein Altlastenverdacht oder das Vorkommen geschützter Arten sind nicht ungewöhnlich. Die Identifikation von Potenzialflächen hilft öffentlichen Entscheidungsträgern Investoren gezielt auf geeignete Flächen zu lenken. Darüber hinaus können diese Potenzialflächen zeitgleich für die Aufstellung von Regionalplänen von Nutzen sein, da diese als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen werden können und so einen ersten rechtsverbindlichen Status vor einer Ausweisung durch die Bauleitplanung erreichen.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) veröffentlichte eine vorläufige Handlungsempfehlung zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Arbeisthilfe gibt Kommunen bei der Planung von Solarprojekten eine fachliche Orientierung und Hilfestellung.