Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung" unwirksam

Mit Urteilen vom 30 . September 2021 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Regionalplan Oderland-Spree, Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ für unwirksam erklärt (Az .: OVG 10 A 9 .18, OVG 10 A 17 .19, OVG 10 A 20 .19, OVG 10 A 22 .19) .

Die Entscheidungsformel lautet: „Der Regionalplan Oderland-Spree, Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ der Antragsgegnerin vom 28 . Mai 2018, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für Brandenburg vom 16. Oktober 2018, S . 930 ff ., wird für unwirksam erklärt .

Die Unwirksamkeit wurde im Amtsblatt für Brandenburg – Nr . 1 vom 12 . Januar 2022 bekannt gemacht.

Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree bereitet nun die Anwendung des §2c (Plansicherung) des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) vor.

Damit wird die Neuaufstellung eines Regionalplans eingeleitet, in dem Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur räumlichen Steuerung der Planung und Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen festgelegt werden, um die Rechtswirkungen des § 35 Absatz 3 Satz 3 des Baugesetzbuchs herbeizuführen.